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Fragen und Antworten zur Medizinprodukte-Betreiberverordnung

Um die Sicherheit für Patient und Anwender zu gewährleisten wurde ein Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) erlassen. Diese Rechtsverordnung gilt für das Betreiben und Anwenden von Produkten nach §3 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes einschließlich der damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Der Betreiber hat die ihm nach dieser Verordnung obliegenden Pflichten wahrzunehmen. Bitte lesen Sie dazu die aktuellen Informationen unter https://www.gesetze-im-internet.de/mpdg/.

Wiederkehrende Prüfung von Medizinprodukten: Für elektrisch betriebene Medizinprodukte gilt die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung gemäß DIN VDE 0751-1 (DIN EN 62353), MPBetreibV und MPDG.