Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten, Einweisung und Service
Um die Sicherheit für Patient und Anwender zu gewährleisten wurde eine Medizinprodukte-Betreiberverordnung - MPBetreibV erlassen. Diese Rechtsverordnung gilt für das Betreiben und Anwenden von Produkten nach § 3 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes und den damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Der Betreiber hat die ihm nach dieser Verordnung obliegenden Pflichten wahrzunehmen. Bitte lesen Sie dazu die aktuellen Informationen unter http://www.gesetze-im-internet.de/mpbetreibv/__1.html
Gerne bieten wir Ihnen zum Einhalten dieser Verordnung eine Einweisung nach MPBetreibV mit Protokollerstellung und Hinweise zu Wartungsvorgängen an. Diese wird von einem Medizinproduktberater per Fern- oder Vor-Ort Einweisung durchgeführt.
Bitte kontaktieren Sie uns über das »Kontaktformular« oder per E-Mail an service@thm-medizintechnik.de. Für die Einweisung teilen Sie uns bitte den Namen, die E-Mail sowie Telefonnummer des oder der einzuweisenden Person(en) mit.
Wiederkehrende Prüfung von Medizinprodukten: Für elektrische betriebene OP-Tische und Liegen gilt die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung gemäß DIN VDE 0751-1 (DIN EN 62353) ( DGUV 3 ) und MPBetreibV. Für die Durchführung die Prüfungen kontaktieren sie bitte unseren Service unter service@thm-medizintechnik.de